Zur ethischen und rechtlichen Problematik

Bei der PID stellen sich zwei grundlegende ethische Probleme, die sich hauptsächlich aus unserem Verständnis von Menschenwürde (Grundgesetz [= GG], Art. 1.1) und dem sich daraus ergebenden Schutz des Menschenlebens und Rechts auf Leben (GG, Art. 2 und 3) ergeben:

(1) Zahlreiche Embryonen werden bewusst erzeugt, verbraucht, getötet oder konserviert, um einen oder zwei vielleicht „gesunde“ Embryonen in den Mutterleib zu transferieren.
(2) Die Embryonen werden getestet und daraufhin wird, wenn bei den Embryonen die Veranlagung zu der getesteten Krankheit festgestellt wird, ein „Lebensunwerturteil“ gefällt, das die Selektion dieser Embryonen zur Folge hat.

Beide Handlungen stellen unser bisheriges Verständnis von Menschenwürde in Frage, das auch noch Grundlage des Embryonenschutzgesetzes ist.

Autor

Prof. Dr. Ulrich Eibach

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