Erwägungen aus theologischer Sicht

Dieser Ansatz Singers sieht folgende Handlungen als ethisch unbedenklich: (1) Schwangerschaftsabbruch in jedem Stadium. (2) Kindstötung schwerstgeschädigter Neugeborener auf Elternwunsch im ersten Lebensmonat nach der Geburt. (3) Verbrauchende Experimente mit menschlichen Embryonen und Föten ohne jede Einschränkung bis zur 18. Lebenswoche. (4) Erzeugung und Verwendung menschlicher Embryonen und Föten bis zur Geburt zu medizinischen Zwecken unter der Auflage schmerzfreier Methoden. (5) Aktive Sterbehilfe bei Menschen mit Persönlichkeitszerfall bzw. aussichtslosem Leiden. Um Singer gerecht zu werden, muss man beachten, dass er seine ethischen Grundsätze eingeschränkt für praktikabel hält: Auch wenn seiner Meinung nach ein Kind bis etwa zweieinhalb Jahren kein Recht auf Leben hat, sollte die ethisch an sich unbedenkliche Kindstötung (Infantizid) rechtlich auf Kinder mit Behinderungen eingegrenzt werden. Auch die aktive Euthanasie an hoffnungslos leidenden oder altersdementen Menschen sollte nur mit deren Einwilligung unter strenger juristischer Aufsicht durchgeführt werden. Singers Thesen sind auf heftigen Widerspruch gestoßen, dem er mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung begegnet. Darüber hinaus plädiert er dafür, die Diskussion ohne die von christlichen Werten bestimmte Ethik zu führen, denn ansonsten gäbe es keine grundlegende Neueinschätzung. Singer hat zweifellos Recht, wenn er im Schutz des Lebens einen christlichen Wert erblickt. Deshalb ist nun – ungeachtet der Forderungen Singers – zu bedenken, was christliche Theologie zu diesem Thema sagen kann.

Autor

Prof. Dr. Christian Rose

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