Verantwortung leitet sich von dem Verb „verantworten“ und dieses wiederum von „Antwort“ ab. „Ant-Wort“ bezeichnet das „Gegen-Wort“, das Antworten auf einen Anruf oder ein Wort. Verantwortung vollzieht sich also gegenüber einer Instanz oder Person, die nicht wir selber sind. Ohne einen solchen Bezug erscheint der Satz „Ich nehme die Verantwortung auf mich“ inhaltsleer. Der Bezug zu einer fremden Instanz bzw. einem Dritten bestimmt darüber, ob es sich um moralische oder rechtliche Verantwortung handelt. Der rechtliche Aspekt der Verantwortung resultiert aus den übernommenen bzw. übertragenen Aufgaben bzw. Ämtern und wird durch Gesetze oder Dritte festgelegt. Diese „Verantwortlichkeit“ (LENK 1987, S. 115) wird bei Regelverletzungen durch eine bestimmte (häufig quantitativ fixierte) Art der Wiedergutmachung geahndet. Die folgende Übersicht läßt die verschiedenen Arten der Verantwortung erkennen. Eine differenzierte Betrachtung erscheint notwendig, weil der Verantwortungsbegriff zu formal und zu allgemein ist bzw. eine nicht vorhandene Einheit vortäuscht.

Autor

Prof. Dr. Hartmut Kreikebaum

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