Die Rolle der Arzthaftung bei der vorgeburtlichen Selektion behinderter Kinder

Die im Einzelnen zu belegende Grundthese dieses Aufsatzes lautet wie folgt: Die pränatale Selektion behinderter Kinder wird von der Gesetzgebung ermöglicht, von der Strafrechtspflege ohne Prüfung der Voraussetzungen uneingeschränkt geduldet, über die Arzthaftung von der Zivilrechtsprechung im Ergebnis erzwungen, trotzdem in der persönlichen Verantwortung des Frauenarztes belassen.

Autor

Dr. Wolfgang Philipp

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