31.07.2009
Die Herrschaft des Rechts - Grundlagen des europäischen Rechtsbegriffs
Europa als eine geschichtlich gewordene Größe ist vielfarbiger Inbegriff einer Fülle von Kulturen, die sich unter dem gemeinsamen Nenner Roms und des Christentums doch wesentlich voneinander unterscheiden. Europa war immer gekennzeichnet durch Pluralität und Mobilität. Das weckt den Zweifel, ob es überhaupt möglich und zulässig ist, nach einem allen europäischen Kulturen gemeinsamen Rechtsbegriff zu suchen. Die Frage lautet daher: Gibt es ein europäisches Recht, und was macht seine Eigenart aus, wenn man es mit den Rechten außereuropäischer Kulturen und Staaten vergleicht?