Seit gut einem Jahr wird in Deutschland heftig über bioethische Probleme gestritten. Im Zentrum der Debatte stehen zur Zeit die Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Frage nach der Forschung mit embryonalen Stammzellen (ES).

1. Mit den embryonalen Stammzellen (ES) verbinden sich gewaltige medizinische Hoffnungen: Diese pluripotenten menschlichen Zellen besitzen die Fähigkeit, sich zu verschiedensten Zellen auszudifferenzieren. Sie sollen z.B. zu Herzmuskelzellen für Infarktpatienten oder zu insulinproduzierenden Zellen für Diabetespatienten heranwachsen. Gewonnen werden sie von abgetriebenen Föten oder Embryonen, die durch In-Vitro-Fertilisation entstanden, sei es, weil sie nicht wie geplant bei Müttern implantiert werden konnten, sei es, weil sie eigens zur verbrauchenden Forschung hergestellt wurden. Zur Zeit existieren weltweit eine Reihe von Stammzell-Linien (vor allem in den USA, in Australien und Singapur sowie in Israel). Das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990 verbietet die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken (Artikel 2, Absatz 1). Das Gesetz ist an der Konnexität von künstlicher Befruchtung und Einpflanzung der Embryonen in die Gebärmutter interessiert: Embryonen werden nur hergestellt, um Schwangerschaften zu ermöglichen! Nicht ausdrücklich verboten ist aber der Import ausländischer Stammzell-Linien. Geforscht wird auch mit adulten Stammzellen, also solchen Zellen, die vom erwachsenen Patienten gewonnen werden und noch eine Fähigkeit zu Ausdifferenzierung besitzen oder diese wiedererlangen sollen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch das therapeutische Klonen, bei dem eine adulte Zelle nach dem "Dolly-Verfahren" zur Herstellung eines genetischen Zwillingsembryos verwandt wird, der als Lieferant von ES dient. Der Zugang über adulte (Stamm-) Zellen hat den Vorteil, dass das Problem der Abstoßung körperfremder Zellen umgangen werden kann.

Autor

Prof. Dr. Michael Herbst

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