07.04.2020

Letzter Ausdruck menschlicher Würde?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben einen Traditionsbruch vollzogen.
Nach der Rechtslage in Deutschland ist die (versuchte) Selbsttötung nicht unter Strafe gestellt. Die Beihilfe, d. h. die nicht tatherrschaftliche Mitwirkung am Suizid, ist ebenfalls grundsätzlich straffrei, wenn der Suizident eigenverantwortlich handelt. Bis zum Urteil galt, dass das Recht auf Leben nicht ein Recht auf Selbsttötung umfasst, so dass der Staat Selbsttötungsversuche mit angemessenen Mitteln verhindern durfte. ...

Autor

Dr. Ralf Peters

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