Sieg der Forschungsfreiheit über die Achtung der Menschenwürde allen menschlichen Lebens? Zum Beschluss des „Deutschen Bundestags“, den Import von aus Embryonen gewonnen Stammzellen aus dem Ausland zu genehmigen

Darf man Stammzellen, zu deren Gewinnung menschliche Embryonen verbraucht wurden, aus dem Ausland importieren und mit ihnen forschen? (vgl. III.5.1). Darüber hatte der „Deutsche Bundestag“ am 30. Januar 2002 – kurz bevor dieses Buch in Druck ging - zu entschei-den. In der vom „Deutschen Bundestag“ eingesetzten Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ stimmten 26 Mitglieder dagegen, 12 dafür. Von den 25 Mitgliedern des vom Bundeskanzler berufenen „Nationalen Ethikrats“ stimmten – wie nach der Art der Zusammensetzung zu erwarten - 14 dafür, 8 dagegen, 3 nahmen an der Abstimmung nicht teil. Rechtzeitig vor dessen Entscheidung hatten die „Zentrale Ethikkommission“ bei der Bundesärztekammer – entgegen dem Votum des „Deutschen Ärztetags“ – sowie fast alle mit diesen Fragen befassten „Wissenschaftsorganisationen“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsrat u.a.) und „Ethik-Kommissionen“ von Bundesländern (Bayern, Rheinland-Pfalz) grünes Licht für den Import gegeben. Daraufhin hat der „Deutsche Bundestag“ am 30. Januar 2002 ohne Fraktionszwang in der Entscheidung den Import von aus getöteten Embryonen gewonnenen Stammzellen mit 340 Stimmen (100 davon stimmten zunächst für einen Antrag, der die Freigabe von verbrauchenden Forschungen mit Embryonen in Deutschland erlauben sollte) aus allen Parteien gegen 265 Stimmen unter eingeschränkten Bedingungen erlaubt, die erst noch in einem Gesetz formuliert werden müssen. Danach soll der Import von und die Forschung mit importierten embryonalen Stammzellen für privat wie öffentlich geförderte Vorhaben „grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise“ zulässig sein, wenn keine ethisch unbedenklichen Alternativen (wie Forschung an tierischen embryonalen oder adulten Stammzellen des Menschen) gegeben sind, um die angestrebten Ziele der Forschung zu erreichen. Diese Ziele sollen „hochrangiger“ Art sein. Auch sollen zum Zweck der Forschung – entsprechend der Entscheidung des Präsidenten der USA – keine weiteren Embryonen mehr zum Zweck der Herstellung von neuen Stammzelllinien verbraucht und vor allem – entgegen der Empfehlung der „Deutschen Forschungsgemeinschaft“, derartige Stammzelllinien nötigenfalls auch in Deutschland herzustellen – in Deutschland keine neuen embryonalen Stammzelllinien durch einen Verbrauch von Embryonen hergestellt werden. Der Import und die Verwendung von embryonalen Stammzellen soll durch eine zu schaffende „Kontrollbehörde“ genehmigt und überwacht werden. Die „Deutsche Forschungsgemeinschaft“ hat am 31. Januar das Forschungsprojekt mit aus Israel importierten Stammzellen der Bonner Neuropathologen O. Brüstle und O. Wiestler genehmigt, die Gelder aber gesperrt, bis das Gesetz verabschiedet und die „Kontrollbehörde“ arbeitsfähig ist. Die Genehmigung weiterer beantragter Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen wird sicher folgen, auch wenn in den letzten Wochen erhebliche Fortschritte in der Forschung mit adulten Stammzellen, auch die Umwandlung von blutbildenden adulten Stammzellen in Nervenzellen, publiziert wurden. Damit ist eine Entscheidung von weitgehender Tragweite gefällt worden. Das Tor zur verbrauchenden Forschung mit Embryonen ist damit aufgestoßen worden, auch wenn die Initiatoren dieses „Kompromissbeschlusses“ – auf den die Befürworter einer Freigabe verbrauchender Forschung mit Embryonen in Deutschland aus pragmatischen Gründen eingeschwenkt sind – dies wahrscheinlich überwiegend ebenso wenig wollen wie die damit vollzogene Veränderung im Verständnis von Menschenwürde (vgl. III). Die entscheidende Frage ist die, ob mit dem Beschluss des „Deutschen Bundestags“ eine Weichenstellung in diese Richtung und damit zur dementsprechenden Änderung des deutschen „Embryonenschutzgesetzes“ vollzogen wurde.

Autor

Prof. Dr. Ulrich Eibach

Dateien