In vielen Verfassungen von Staaten und internationalen Übereinkommen, z. B. dem "Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" des Europarats, spielt der Begriff Menschenwürde (MW) eine zentrale Rolle. Es gibt jedoch selbst in Europa recht unterschiedliche Auffassungen über das, was unter diesem "Prädikat" zu verstehen ist. Im angelsächsischen Bereich bezeichnet man "frühe Embryonen" als "Präimplantationsprodukte" und Leben, das endgültig ohne Bewusstsein ist, als "human vegetable". Man unterscheidet also zwischen bloß biologisch menschlichem und personalem Leben. Entsprechend bleibt in dem Übereinkommen des Europarats die Frage nach dem Beginn und dem Ende des Lebens offen, während die deutsche Gesetzgebung das Ende des personalen Lebens im Transplantationsgesetz mit dem Hirntod und seinen Beginn im Embryonenschutzgesetz mit der Bildung der Zygote gegeben sieht. Frühen Embryonen kann danach eine Teilhabe an der MW nicht abgesprochen werden. Diese unterschiedlichen Auffassungen haben ihren Grund in verschiedenen geistigen Traditionen.

Autor

Prof. Dr. Ulrich Eibach

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