Eine ethische und seelsorgerliche Beurteilung

Seit einigen Jahren wird im Medizin- und Betreuungsrecht immer mehr die Selbstbestimmung der kranken Menschen betont. Hintergrund sind die Fortschritte der Medizin, die es zweifelhaft werden lassen, ob all das, was die Medizin machen kann, wirklich den Wünschen der Menschen entspricht. Am bedeutsamsten dürfte jedoch die Individualisierung und Säkularisierung der Lebens- und Wertvorstellungen sein. Im Zuge dieses Wertewandels wurde die Autonomie zum vorherrschenden moralischen und rechtlichen Leitbegriff. Beides gemeinsam führte zur Krise des bis dahin in den Heil- und Pflegeberufen leitenden Ethos der Fürsorge. Es gerät so unter den Verdacht eines „paternalistischen“ Behandelns als Objekt mehr oder weniger wohlmeinender Fürsorge. Nicht mehr das Wohlergehen der Patienten und der Schutz ihres Lebens, sondern allein ihr Wille soll oberste Leitlinie ärztlichen und pflegerischen Handelns und auch der Betreuung sein.

Autor

Prof. Dr. Ulrich Eibach

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